Materia Medica 1 – Arzneiprüfung

Onlinekurs Materia Medica 1: Von der Arzneiprüfung zur Arzneilehre

In einem Aufsatz schreibt Hahnemann folgendes zur Begründung seiner Idee der Arzneiprüfung und Erstellung einer Arzneilehre: „Die Notwendigkeit, dies zu tun, hat man schon in allen Zeitaltern wahrgenommen, aber man folgte im Allgemeinen einer falschen Methode insofern, als diese Arzneien lediglich empirisch und nach Lust und Laune bei Krankheiten Anwendung fanden. Die Reaktion des erkrankten Organismus auf ungeprüfte oder nur unvollständig geprüfte Arzneien führt zu solch verzwickten Ergebnissen, dass für einen sehr genau arbeitenden Arzt ihre präzise Wahrnehmung unmöglich wird. Entweder geschieht nichts oder es treten Verschlimmerungen, Veränderungen, eine Besserung, die Genesung oder der Tod ein – ohne dass selbst das größte praktische Genie die Möglichkeit hätte, weissagen zu können, welchen Teil der erkrankte Organismus und welchen Teil die Arznei beim Hervorbringen des Ergebnisses spielte. Sie lehren uns nichts und führen uns nur zu falschen Schlussfolgerungen.“

Also arbeitete Hahnemann differenzierte Anweisung zur Durchführung von Arzneiprüfungen aus, in denen er sich mit den Rahmenbedingungen der Prüfung, mit Schwäche und Stärke von Arzneien und Probanden, mit Gabengröße und vielem anderen auseinandersetzt, was alles auch für die therapeutische Anwendung von Bedeutung ist. Viele Aha-Erlebnisse sind garantiert!

Skript 35 Seiten, 26 Kontrollfragen
Kursdauer 2 Wochen, anzurechnende Stunden 12

Das Inhaltsverzeichnis des Skriptes

1. Toxikologie und Prüfung einer Substanz
2. Anweisungen Hahnemanns zur Durchführung von Arzneiprüfungen
3. Von der Idee zur Arznei
4. Zur Beurteilung von Prüfungssymptomen
4.1. Prüfungsziel: Auslösung charakteristischer Symptome
4.2. Organbezug der grobstofflichen/materiellen Dosis
4.3. Prüfungssymptome bei potenzierter Gabe
5. Arzneimittellehre für Tiere?
6. Prüfer und Patient

Aus dem Inhalt

Möchte man Homöopathie regelrecht ausführen (nämlich dem Similegesetz folgend), bedarf es zunächst ausführlicher Prüfung der eingesetzten Arzneien. Ohne genaue Kenntnis der Arzneien kann keine Wahl nach dem Simileprinzip erfolgen. Wie folgenschwer Prüfungen sein können, die das Ziel der Feststellung der charakteristischen Symptome einer Arznei verfehlen, macht man sich selten klar. Werden die Ergebnisse solcher Prüfungen in die Arzneilehren aufgenommen, machen sie einen Einsatz nach dem Similegesetz unmöglich und können so natürlich auch nicht zur Heilung führen. Daraus ergibt sich, wie wichtig die ordentliche Durchführung der Prüfungen ist.

Beschäftigt man sich mit dem Prinzip der Arzneiprüfung und der Entstehung von Arzneilehren, bleibt einem das intensive Studium der entsprechenden Paragraphen des Organon nicht erspart. Zunächst mag das abschrecken, ist doch die Ausdrucksweise der alten Texte mitunter schwer verdaulich. Vielleicht fragt man sich auch, warum um alles in der Welt man sich denn mit der Durchführung von Arzneiprüfungen beschäftigen sollte, wenn man doch nur therapieren möchte. Hat man sich aber erst einmal eingelesen, geht einem so manches Licht auf. Am Ende begreift man dann, wie sehr die Prüfungssituation der Therapiesituation entspricht, dass Prüfer und Patient eins sind und Prüfungsleiter und Therapeut vor den gleichen Problemen stehen. Prüfer und Patient unterscheiden sich tatsächlich nur durch den Grad von Krankheit. Alles was für die Prüfung relevant ist, ist es auch für den Einsatz der geprüften Arznei in der Praxis. Das Verständnis für die Prüfung erleichtert die Auswahl der Arznei für den Kranken und die Beurteilung des Behandlungsverlaufes.

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